Am 7. Dezember 2019 sind Änderungen bei den zugelassenen oenologischen Verfahren in Kraft getreten. Die für die Praxis wichtigsten Punkte sind:
- Die Verwendung von CMC ist bei Stillweinen auf Weißwein beschränkt
- Der Einsatz von Silberchlorid-Präparaten ist nicht mehr zulässig
Die OIV prüft aktuell, ob die Verwendung von CMC zumindest für Roséweine mittelfristig wieder zugelassen werden soll.