1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen der ABC-Labor GmbH mit seinen Auftraggebern und für die aufgrund der Vertragsbeziehungen zu erbringenden Leistungen. Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Auftragsausführung

Ausführungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich ein Fertigstellungstermin schriftlich vereinbart wird. In derartigen Fällen beginnt der Fristlauf erst, wenn der ABC-Labor GmbH sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Materialien (z.B. Proben, Prüfmuster, Referenzsubstanzen), Unterlagen und Informationen vorliegen. Ist die ABC-Labor GmbH durch Umstände, die höhere Gewalt darstellen, an der Leistungserbringung verhindert, verlängert sich die vereinbarte Ausführungsfrist entsprechend.

Die ABC-Labor GmbH erledigt die Aufträge unter Beachtung der anerkannten allgemeinen wissenschaftlichen Regeln. Art und Methode der Untersuchungen bestimmt die ABC-Labor GmbH nach freiem Ermessen, wenn nicht eine bestimmte Untersuchungsmethode schriftlich vereinbart wird. Die gewählte Art und Methode der Untersuchungen werden jeweils vermerkt falls mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart. Sofern nicht rechtlich notwendig bzw. ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht, werden die Analysenparameter als Einfachbestimmung durchgeführt. Die ABC-Labor GmbH kann zur Erledigung eines Auftrags ihr geeignet erscheinende Kooperationspartner hinzuziehen, sofern dadurch dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen bzw. dies von ihm ausdrücklich nicht akzeptiert wird. Untersuchungsberichte werden nur als vereinfachte Prüfberichte erstellt. Werden im akkreditierten Untersuchungsbereich Unterauftragnehmer eingesetzt, so ist der Auftraggeber davon vorab mündlich oder schriftlich zu unterrichten.

Werden von der ABC-Labor GmbH Proben oder sonstige Gegenstände transportiert, erfolgt dies stets im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers. Von der ABC-Labor GmbH mitgeteilte Verkostungsergebnisse stellen nur Hinweise auf den momentanen und subjektiven Verkostungseindruck des Prüfers dar; sie sind unverbindlich. Ebenso sind solche Hinweise unverbindlich, die als rechtliche Beurteilung der Weinbeschaffenheit und/oder der Weinbezeichnung verstanden werden können.

Weinrechtliche Empfehlungen, insbesondere Deklarationsprüfungen, sind unverbindlich, sie werden von einem vereidigten Sachverständigen, aber nicht von ausgebildeten Juristen durchgeführt.

Die der ABC-Labor GmbH übergebenen Proben werden nach Auftragserledigung entsorgt. Eine Rücksendung an den Auftraggeber erfolgt - auf seine Kosten - nur dann, wenn er dies bei Auftragserteilung schriftlich verlangt hat.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird für jeden Auftrag als Netto-Festpreis vereinbart, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Ist ein Preis nicht vereinbart, gilt die Vergütung, die die ABC-Labor GmbH ggf. in ihren Geschäftsräumen bekannt gemacht hat, hilfsweise die marktübliche Vergütung, die die ABC-Labor GmbH nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt hat.

Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch ist nur mit solchen Forderungen des Auftraggebers zulässig, die die ABC-Labor GmbH anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Die ABC-Labor GmbH kann in ihr geeignet bzw. erforderlich erscheinenden Fällen die Ausführung ihrer Leistungen von der Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen.

4. Abnahme, Gewährleistung und Verjährung

Soweit die ABC-Labor GmbH vertragsgemäß die Erstellung von Analysenergebnissen schuldet, ist die Abnahme der Leistung erfolgt, sobald der Auftraggeber das Analysenergebnis weiterverwendet. Gutachten sind – soweit sie nicht Dienstleistungen darstellen – dann abgenommen, wenn binnen einer Frist von einem Monat seit Aushändigung an den Auftraggeber eine schriftliche Beanstandung wegen Mängeln nicht erfolgt.

Ist die Leistung der ABC-Labor GmbH mangelhaft, kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen ihm erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung muss bei offensichtlichen Mängeln binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich geltend gemacht werden.

Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der ABC-Labor GmbH, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Vertreter haftet die ABC-Labor GmbH nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung der ABC-Labor GmbH für Schäden an Eigentum oder Vermögen wird im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf EUR 50.000,00 je Schadensfall beschränkt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden derselben Ursache werden als ein Schadensfall angesehen.

Gewährleistungsansprüche gegenüber der ABC-Labor GmbH verjähren innerhalb eines Jahres, und zwar bei Werkverträgen gerechnet ab der Abnahme, bei Dienstleistungen ab dem Abschluss der Dienstleistung. Dies gilt auch für alle Schadensersatzansprüche.

5. Geheimhaltung

Der Auftraggeber und die ABC-Labor GmbH verpflichten sich, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und nicht unberechtigt für eigene Zwecke zu nutzen. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltene oder gewonnene Informationen werden von der ABC-Labor GmbH vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren der ABC-Labor GmbH bereits bekannt oder sie sind der ABC-Labor GmbH von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben worden. Hiervon unberührt bleiben die ihr nach dem Gesetz oder aufgrund sachlicher Notwendigkeit obliegenden Informationspflichten.

6. Schutz der Arbeitsergebnisse

Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Prüfberichten oder Gutachten der ABC-Labor GmbH durch den Auftraggeber oder die Weitergabe an Dritte - auch auszugsweise - bedürfen der schriftlichen Zustimmung der ABC-Labor GmbH.

7. Speicherung der Daten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass aus rechtlichen Gründen die persönlichen und ggf. weinwirtschaftlichen Daten des Auftraggebers - unter Beachtung des gesetzlichen Datenschutzes - gespeichert werden.

Erfüllungsort für alle Ansprüche der ABC-Labor GmbH und des Auftraggebers ist der Sitz der ABC-Labor GmbH.

Stand 05/2018

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