Rheinland-Pfalz läßt die Säuerung für den Jahrgang 2019 zu. Die Säuerung ist ein bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz meldepflichtiges önologisches Verfahren. Spätestens am 2. Tag nach Abschluss der ersten Maßnahme ist die Säuerung zu melden. Die Meldung kann auch vorab pauschal für alle Säuerungen erfolgen.
Der Säuerungsumfang im Most und Jungwein darf maximal 1,5 g/l und im Wein weitere 2,5 g/l betragen.