Zulassung der Säuerung 2018

Rheinland-Pfalz läßt die Säuerung für den Jahrgang 2018 zu. Die Säuerung ist ein bei der Land­wirtschafts­kammer Rheinland-Pfalz melde­pflichtiges önolo­gisches Verfahren. Spätestens am 2. Tag nach Abschluss der ersten Maßnahme ist die Säuerung zu melden. Die Meldung kann auch vorab pauschal für alle Säuerungen erfolgen.

Der Säuerungs­umfang im Most und Jungwein darf maximal 1,5 g/l und im Wein weitere 2,5 g/l betragen.